Berit Kokott
Lebens- & Karrierecoach

Fragen

Oft gestellte Fragen

Nachfolgend beantworte ich häufig gestellte Fragen.
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Kontakt

Im Rahmen einer Therapie können psychische Leiden z.B. Depressionen, Borderlinesyndrom etc. spezifisch von Fachkollegen bearbeitet und behandelt werden. Die psychologische und systemische Beratung konzentriert sich hingegen auf alltägliche Probleme und unterstützt den Betroffenen in der konkreten Umsetzung von Zielen und in der Problemlösung und ersetzt keine Therapie! Ebenso werden keine Diagnosen und Stigmata gestellt sondern auf Augenhöhe gearbeitet.

Die Vorteile des systemischen Ansatzes liegen vor allem in der wertschätzenden Betrachtung des Klienten als Experten für sich und seine Probleme, der lösungs- und ressourcenorientierten Vorgehensweise und der produktiven Rollenaufteilung bzw. Arbeitsweise zwischen Klienten und Berater/ Coach. Sie haben keine Nerven zehrenden und langen Wartezeiten und können spontan Termine vereinbaren um Ihre Unterstützung zu bekommen.

Nach dem Erstkontakt können wir die Termine gerne individuell bestimmen. Wichtig ist ein entspanntes Umfeld ohne Störungen von außen. Neben den Möglichkeiten sich real zu treffen, können wir auch per Zoom oder Teams miteinander die Gespräche führen, z.B. wenn Sie weiter weg wohnen oder es zeitlich für Sie einfacher ist.

Im Erstgespräch besprechen wir Ihr individuelles Anliegen. Da meine Unterstützung für Sie im Vordergrund steht, orientiert sich der Coachingpreis an der Dynamik Ihres Anliegens und der Vorgehensweise, die wir gemeinsam besprechen und im Beratervertrag erfassen.

Beratung und Coaching werden von Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. Daher erhalten Sie nach der jeweiligen Beratung Ihre Rechnung, diese können Sie dann bar oder per Überweisung zahlen.

Da der vereinbarte Termin ausschließlich für Sie reserviert ist, sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vor dem Termin ab, wenn Sie diesen nicht wahrnehmen können!

Wird der Termin nicht rechtzeitig abgesagt, kann Ihnen die Vergütung in Rechnung gestellt werden, es sei denn, sie trifft an dem Versäumnis kein Verschulden.

Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird.